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BVerwG, 24.03.1994 - 8 B 40.94 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Verfahrensgang
- OVG Niedersachsen, 14.12.1993 - 1 L 289/91
- BVerwG, 24.03.1994 - 8 B 40.94
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 19.03.1991 - 9 B 56.91
Sachverhaltsaufklärungspflicht - Verletzung der Mitwirkungspflicht - …
Auszug aus BVerwG, 24.03.1994 - 8 B 40.94
Die Beschwerde legt nämlich nicht in der gebotenen substantiierten Weise dar, was die Klägerin in einer mündlichen Verhandlung zu der zwischen den Beteiligten streitigen Rechtsfrage noch vorgetragen hätte und inwiefern ihr weiterer Vortrag zur Klärung des geltend gemachten Anspruchs geeignet gewesen wäre (vgl. zu diesen Darlegungsanforderungen etwaBeschluß vom 19. März 1991 - BVerwG 9 B 56.91 - Buchholz 310 § 104 VwGO Nr. 25 S. 9 m.weit. Nachw.; stRspr). - BVerwG, 13.12.1985 - 8 C 95.83
Einfamilienhaus - Steuerbegünstigung - Überschreitung der Wohnflächengrenze - …
Auszug aus BVerwG, 24.03.1994 - 8 B 40.94
Da der im Erdgeschoß gelegene Raum - wie der angefochtene Beschluß ebenfalls bindend feststellt - "gleichermaßen wie Küche und Gästetoilette von der Diele aus erreichbar" ist, handelt es sich um einen Abstellraum innerhalb der Wohnung, der ebenso wie sonstige Nebenräume (Bad, Toilette, Flure, Windfang), die keine Aufenthaltsräume sind, in die Wohnflächenberechnung einzubeziehen ist (vgl. u.a.Urteil vom 13. Dezember 1985 - BVerwG 8 C 95.83 - Buchholz 454.4 § 83 II. WoBauG Nr. 19 S. 17 m.weit.Nachw.).